Nicht einmal zwei Tassen Kaffee für das flexible Rentenalter
Schon bald werden wir das Abstimmungsmaterial für den Urnengang am 30. November erhalten. Bei der AHV-Initiative wird auf meinem Stimmzettel ein großes JA stehen, denn die flexible AHV ist überfällig! Die in der Initiative ausgearbeitete Lösung ist die günstigste überhaupt. Für sechs Franken fünfzig im Monat, den Preis von nicht einmal zwei Tassen Kaffee, ist das flexible Rentenalter für alle realisierbar.
Bereits vor acht Jahren erzielte die Initiative der Grünen für ein flexibles Rentenalter ab 62 46% Ja-Stimmen. Alle lateinischen Kantone stimmten damals der Initiative sogar zu. Dieses Resultat ist umso bedeutungsvoller, weil das Parlament die Initiative zur Ablehnung empfahl mit dem Versprechen, das flexible AHV-Alter in der nächsten Revision einzubinden. Bei der Ausarbeitung der 11. AHV-Revision hatte das Parlament sein Versprechen jedoch bereits vergessen. Die Erinnerung der Bevölkerung ist zum Glück viel besser. Die Stimmenden erteilten der Abbauvorlage des Parlamentes mit 67.9 % Neinstimmen eine schallende Ohrfeige.
Das flexible Rentenalter ist ein Volksbegehren, welches vom Parlament jedoch bis anhin konsequent ignoriert wird. Die AHV-Initiative der Gewerkschaften greift das Begehren auf. Zustande gekommen ist ein sehr wichtiges und gut durchdachtes Projekt, welches meine vollkommene Unterstützung hat.
Die in der Initiative ausgearbeitete Lösung ist die günstigste überhaupt. Für sechs Franken fünfzig im Monat, den Preis von nicht einmal zwei Tassen Kaffee, ist das flexible Rentenalter für alle realisierbar. Wer heute vor dem ordentlichen Rentenalter 65 für Männer und 64 für Frauen in Pension geht verliert durch die Kürzungen durchschnittlich über 64'500 Franken. Viele Menschen können sich solche finanzielle Einbussen keineswegs leisten. Denn ein kleineres und unregelmäßigeres Erwerbseinkommen führt zu einer kleineren AHV-Rente und verunmöglicht Investitionen in eine zweite, geschweige denn dritte Säule. Aus diesem Grund sind viele Menschen, bei den Frauen ist es sogar die Mehrheit, alleine auf die AHV angewiesen. Mit dem heutigen System bedeutet sich frühpensionieren lassen lebenslängliche Kürzungen der Rente hinnehmen zu müssen. Gutsituierte können sich solche Abstriche leisten, für alle anderen stellen monatlich Abstriche bis zu 300.- ein untragbares finanzielles Hindernis dar.
Frühpensionierungen nur für ein paar Privilegierte? Und den Menschen, welche ihren Einsatz für die Gesellschaft mit ihrer Gesundheit bezahlen, bleibt nichts übrig als sich bis zum Ende abzurackern? Dies ist doppelt ungerecht, da Personen mit kleineren und mittleren Einkommen eine verringerte Lebenserwartung haben.
Es ist untragbar, dass die negativen Folgen der Wirtschaft der Gesellschaft aufgebürdet werden, während einige wenige die Gewinne privatisieren und sich ein Schlaraffenleben gönnen können - inklusive Frühpensionierung.
Das starre AHV-Alter ist eine willkürliche Grenze! Sie ist unfair und unsozial, sie entspricht nicht den unterschiedlichten Bedürfnissen der Leute in der Schweiz. Die Initiative sieht keine generelle Senkung des AHV-Alters vor. Doch will sie jenen Menschen, welche nicht bis zum offiziellen Rentealter arbeiten können, sei es aus gesundheitlichen oder arbeitsmarktlichen Gründen, einen würdigen Ausstieg aus der Arbeitswelt zu ermöglichen.
Deshalb ist dieses JA für mich so wichtig. Es ist ein Statement entgegen der immer größerwerdender Kluft zwischen arm und reich.
Ein JA für die Solidarität zwischen jung und alt, Frau und Mann, gesund und krank und eben auch arm und reich!
Ein JA für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft!
Kommentare (7)
Walter Koller
sagte:

Die Allerschwächsten wurden vergessen
Kommentar 1AHV-Initiative Ja, aus Solidarität. Jedoch: Durch die Bedingung "Aufgabe der Erwerbstätigkeit" können just die Schwächsten unter den Schwachen von einem Eintritt in die AHV ab 62 nicht profitieren. IV-Rentner zum Beispiel, die oft keine oder nur eine kleine BVG-Rente haben. AHV/IV-Rente plus Ergänzungsleistungen sichern zwar das materielle Existenzminimum, aber das reicht in aller Regel nicht für ein sozial integriertes menschenwürdiges und selbstbestimmtes Leben. Sie sind daher gezwungen, "etwas" (z.B. 20%-Stelle) dazu zu verdienen, auch im AHV-Alter. Das heisst: Ausgerechnet jene, die zur AHV und EL aus finanziellen Gründen teilzeitlich berufstätig bleiben müssen, können vom flexiblen Rentenalter gemäss AHV-Initiative nicht profitieren. Man hat sie offensichtlich einfach vergessen.
Walter Koller
sagte:

Soziale Integration
Kommentar 2Ein weiterer Aspekt. Behinderte mit einer vollen IV-Rente (ab 70% Erwerbsunfähigkeit) werden angehalten, einer kleinen Berufstätigkeit nachzugehen, damit sie angeblich sozial integriert bleiben und sich nicht isolieren. Denn die soziale Integration - so wird dauernd behauptet - läuft weitgehend über einen Arbeitsplatz, über eine berufliche Tätigkeit. Zu diesem Zweck werden tausende Behinderte in Werkstätten, wo sie für 3 bis 5 Franken Stundenlohn ausgebeutet werden, "integriert". Nun kommt die AHV-Initiative und sagt: Wer vorzeitig in die AHV will, muss die Erwerbstätigkeit aufgeben. Für Behinderte heisst das: Wer vorzeitig in die AHV will, muss seine soziale Integration (die ja angeblich über den Arbeitsplatz läuft) aufgeben.
Weiterer Aspekt. Das flexible AHV-Alter könnte dazu führen, dass die IV ihre Rentner mit 62 in die AHV drängt. Das würde bedeuten, dass 300'000 IV-Rentner drei Jahre früher in die AHV gehen. Das sind dann 23.4 Milliarden Einsparungen für die IV, aber 23.4 Milliarden Mehrkosten für die AHV...
Bei der AHV-Initiative sind Lösungen für die Schwächsten unter der Schwachen einfach vergessen worden. Ob man da noch JA zur AHV-Initiative sagen kann? JA aus Solidarität zu den Schwächsten, aber eher NEIN aus Solidarität zu den Allerschwächsten?
Walter Koller
F. Teuscher
sagte:

...
@Walter Koller: Die von Ihnen erwähnten Probleme sind wichtig. Bei der Ausarbeitung der Initiative wurden sie auch mitbedacht. Was die Initiative allerdings leider nicht ändern kann, ist die Tatsache, dass die AHV- und IV-Renten heute zu tief und nicht existenzsichernd sind. Das liegt allerdings nicht an den Initianten, sondern am Bundesrat und der Parlamentsmehrheit. Diese wollen die AHV nicht ausbauen, sondern im Gegenteil sogar verschlechtern. Ich befürworte ganz klar eine Verbesserung der AHV- und IV-Renten.Die Initiative ist für gesundheitlich "angeschlagene" ältere Personen eine echte Alternative zur IV. Sie bietet ihnen eine würdigere Ausstiegslösung.
Für Personen, die bereits eine volle IV-Rente beziehen und ins AHV-Alter kommen, ist die Ausgangslage jedoch etwas speziell. Die AHV-Altersrente ist leider nicht höher als die IV-Rente Diese Personen profitieren deshalb nicht vom Übertritt in die AHV und auch das flexible AHV-Alter bringt ihnen keine Rentenverbesserung. Für Personen mit einer IV-Teilrente kann die Teil-Frühpensionierung hingegen eine interessante Möglichkeit sein. In jedem Fall ist es so, dass gemäss Initiative auch ein kleiner Teilzeit-Nebenerwerb zulässig ist, denn die Initiative verlangt ausdrücklich, dass ein Freibetrag möglich ist, trotz grundsätzlicher Anforderung der Aufgabe der Erwerbstätigkeit. Auch eine Tätigkeit in einer geschützten Werkstätte wäre zulässig und würde nicht dazu führen, dass diese Personen auf eine ungekürzte AHV-Rente verzichten müssten.
Walter Koller
sagte:

Ein Nachteil für die Allerschwächsten
1Liebe Frau Teuscher
Im Gegensatz zum Gewerkschaftsbund, wo man meine Einwände mit Beschimpfungen und Telefonabhängen quittiert hat, sind Sie wenigstens sachlich darauf eingegangen. Allerdings haben auch Sie mich bisher nicht überzeugen können.
Die Rechnung ist für die Allerschwächsten (jene, die im AHV-Alter auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind) einfach. Mit einer 13.6% höheren AHV-Rente (also ohne Renten-Reduktion durch frühzeitige Pensionierung mit 63) bekommen diese Personen einfach demenetsprechend tiefere Ergänzungsleistungen:
Heute: 22'920.-- (um 13.6% reduzierte AHV-Rente); 12'080.—Ergänzungsleistung; 35'000.-- Total (ca.); 3'976.-- Staats-, Gemeinde- und Bundessteuer, Einzelperson bei 0.-- Vermögen, keine Kinder, ohne Kirchensteuer z:B. in Hasle-Rüeggsau); 31'024.-- Jahreseinkommen nach Steuer oder 2'585.-- Monatseinkommen.
Nach Annahme der AHV-Intitiative: 26'520.-- (nicht reduzierte AHV-Rente); 8'480.—Ergänzungsleistung; 35'000.-- Total (ca.); 3'976.-- Staats-, Gemeinde- und Bundessteuer (Einzelperson bei 0.-- Vermögen, keine Kinder, ohne Kirchensteuer); 31'024.-- Jahreseinkommen nach Steuer oder 2'585.-- Monatseinkommen.
Fazit: Für die Allerschwächsten (EL-BezügerInnen) bleibt bei einer Annahme der AHV-Initiative das Einkommen nach Steuern bei vorzeitiger Pensionierung gleich tief, obschon keine um 13.6% reduzierte AHV-Rente ausbezahlt wird. Je nach kantonaler und kommunaler Steuergestaltung kann es sogar passieren, dass durch die höhere und steuerpflichtige AHV-Rente mehr Steuern bezahlt werden muss, was das Monatseinkommen nach Steuern massiv schmälern könnte.
Walter Koller
sagte:

Ein Nachteil für die Allerschwächsten
2Für die Allerschwächsten hätte die Sache also nur einen Sinn, wenn das maximale Einkommen bei der Berechnung der EL entsprechend hinaufgesetzt wird. Dies zu erreichen – das wissen Sie und der Gewerkschaftsbund genau so gut wie ich – ist politisch ein Ding der Unmöglichkeit.
Wer nach Abzug der Steuern mit knapp 2'600.— Franken (Lebensbedarf, Miete inkl. Nebenkosten, KK-Prämie, etc. alles eingeschlossen) leben muss, kann kein menschenwürdiges, sozial integriertes und selbstbestimmtes Leben führen. Die AHV- und IV-Renten, vor allem aber auch die Ergänzungsleistungen können nach Inkrafttreten des NFA (die EL unterliegen nicht mehr dem Bund, sondern den Kantonen) wohl kaum erhöht werden. Dagen wehrt sich nun nicht mehr der Bund (nachdem die Räte das 25 Jahre lang verschlampt haben), sonder dagegen wehren sich nun 25 Kantonsparlamente... Einige Kantone sind sogar hingegangen und haben den sog. „Vermögensverzehr“ bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen massiv hinaufgesetzt, so dass für viele AHV- und IV-Rentner, die auf EL angewiesen sind, das Vermögen über dem Freibetrag von 25'000.— bereits innerhalb von 4 bis 5 Jahren vollständig aufgebraucht ist. Und das hat vermehrt zur Folge, dass sie teilzeitlich arbeiten MÜSSEN, (was wiederum eine Kürzung der EL zur Folge hat.
Walter Koller
sagte:

Ein Nachteil für die Allerschwächsten
3Wer als EL-BezügerIn im Alter zur kargen AHV-Rente von 2'600.— bis 2'800.— mindestens 1'000.— monatlich dazu verdienen will, muss ein Erwerbseinkommen von mindestens ca. 1'800.— erzielen. Sobald er nämlich ein Erwerbseinkommen von rund 1'000.— dazu verdient, fallen die Ergänzungsleistungen von ca. 800.— weg. Ein zusätzliches Erwerbseinkommen von mindestens 1'800.— monatlich dürften dann eben nicht mehr im Rahmen der erlaubten „nebenberuflichen Erwerbstätigkeit“ liegen, wie es die AHV-Initiative verspricht. Zumal ein entsprechendes Limit nicht festgelegt wurde und der „Gesetzgeber“ die entsprechende Höhe bestimmen soll. Um vom Gesetzgeber wird man nicht erwarten können, dass er eine „nebenberufliche Tätigkeit“ in der Höhe von mindestens 1'800.— monatlich festlegen wird; Das wird sich eher im Rahmen von 200.— bis 300.— bewegen...
Behinderten-Werkstätten
Sorry, Frau Teuscher, aber kein Mensch mit einer Behinderung, der sich nicht durch Vertreter der Sozialindustrie manipulieren lässt, ist bereit, auch im AHV-Alter noch weiter für 3 bis 5 Franken Ausbeutungs-Stundenlohn weiter zu arbeiten, zumal ihm diese Einnahmen ja bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen berechnet wird und in gleicher Höhe einfach die Ergänzungsleistungen schmälert.
Walter Koller
sagte:

Zum Nachteil der Allerschwächsten
4Für die allerschwächsten AHV-RentnerInnen, die auf EL angewiesen sind, macht die AHV-Initiative nur Sinn, wenn die Ergänzungsleistungen um mindestens 6.8% (pro vorzeitiges Pensionierungsjahr) erhöht würden. Das hätte problemlos in die AHV-Initiative integriert werden können.
IV-RentnerInnen
Schon heute werden aus Spargründen bei der IV die IV-RentnerInnen gedrängt, bereits mit 63 frühzeitig in die AHV zu gehen. Es ist zu befürchten, dass sich mit Annahme der AHV-Initiative dieser Druck noch verstärken wird. Sehr zum Schaden der IV-RentnerInnen, die auf einen namhaften Nebenerwerb angewiesen sind und dies bei Eintritt in die AHV wegen der Bedingung, die Erwerbstätigkeit aufgeben zu müssen, nicht mehr wirklich können. Die Allerschwächsten AHV-RentnerInnen werden so durch die AHV-Initiative auf das absolute materielle Existenzminimum gesetzt – lebenslänglich.
Ich bin eine sozial denkende und naturnahe lebende Person. Meine Solidarität schenke ich ausschliesslich den sozial Schwachen. Die AHV-Initiative verlangt von mir, dass ich mich mit den Schwachen solidarisiere und JA sage. Damit sage ich dann aber auch JA dazu, dass die Allerschwächsten eher einen Nachteil haben oder ganz vergessen werden. Was soll ich tun? Ich weiss es (noch) nicht...
Walter Koller
Kommentar schreiben
Trackback (0)
TrackBack URI für diesen Eintrag

