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Nein zum Kahlschlag im Natur- und Umweltschutz – Nein zu Einschränkung des Verbandsbeschwerderechtes

Die FDP-Initiative zum Verbandsbeschwerderecht atmet den „Geist“ jener Ideologen, die uns die neoliberale Ellbogen-Gesellschaft als Erfolgsrezept verkaufen wollen: Der Markt hat immer Recht – freie Fahrt den Egoisten! Wohin wir damit gekommen sind, erleben wir mit der Finanzkrise. Am letzten Freitag wurden die ersten Umfragen der SRG idée suisse zu den eidgenössischen Abstimmungsvorlagen veröffentlicht. Ich bin erschrocken, dass 30% der grünen Wählerschaft der Initiative des Zürcher Freisinns zustimmen wollen. Vielen Leuten ist offenbar noch nicht klar, worum es geht: Die Initiative ist ein Angriff auf unsere Umwelt und auf unsere Lebensqualität.

Der Zürcher Freisinn hat seiner Volksinitiative den Titel gegeben: „Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik – mehr Wachstum für die Schweiz!“. Ich finde diesen Titel irreführend. Denn die Verbandsbeschwerde verhindert keineswegs das Wachstum der Schweizer Wirtschaft. Die Schweiz erzielte in den letzten Jahren Wachstumsraten von weit über 2 Prozent. Trotz Verbandsbeschwerderecht wird in der Schweiz enorm viel gebaut: Jede Sekunde wird ein Quadratmeter Boden versiegelt.

Aus meiner Sicht sind eine intakte Umwelt und Landschaft ein ganz wesentlicher Standortfaktor der Schweizer Wirtschaft. Da sich die Schweiz der Wichtigkeit von Natur- und Umweltschutz bewusst ist, haben wir Umweltgesetze erlassen, um unsere Landschaft in seiner Schönheit und Vielfältigkeit bewahren zu können.

Vor etwas mehr als 40 Jahren haben wir zudem ein Kontrollinstrument zur Einhaltung der Gesetze geschaffen: Das Verbandsbeschwerderecht. Es gibt ausgewählten Organisationen das Recht als sogenannte „Anwälte der Natur“ zu agieren. Die Natur und die Umwelt benötigt diese Anwälte, denn werden die Gesetze zu ihrem Schutze gebrochen, wird ihr stilles Klagen - wenn überhaupt - erst im Nachhinein wahrgenommen.

 

Die Verbandsbeschwerde ist kein Werkzeug zum Verhindern von Bauprojekten. Beschwerdeberechtigte Organisationen können nur verlangen, dass ein Gericht überprüft, ob ein vorliegendes Bauprojekt dem geltenden Umwelt- und Baurecht entspricht. Wird heute ein Bauprojekt von den Gerichten nicht bewilligt, dann gibt es dafür nur zwei Gründe: entweder kommen die Gericht zum Schluss, dass es nicht rentabel betrieben werden kann oder geltendes Umweltrecht missachtet. Nicht mehr und nicht weniger. Verwundert es deshalb, dass selbst in den Reihen der FDP die Initiative der Zürcher „Hardliner“ höchst umstritten ist, ja sogar abgelehnt wird?

Ist es „Zwängerei“, wenn die Verbände mit ihren Beschwerden in drei von vier Fällen von den Gerichten Recht bekommen? Natürlich nicht! Denn umgekehrt bedeutet dies, dass in drei von vier Fällen zulasten der Umwelt sonst Unrecht zugelassen würde, obschon das geplante Bauprojekt dem geltenden Umwelt- und Baurecht nicht entspricht.

 

Gewiss, das Wort „Beschwerde“ ist nicht positiv besetzt. Denn niemand beschwert sich gern. Aber lassen wir uns dadurch nicht blenden: Das Verbandsbeschwerderecht ist ein Recht der Schwachen gegen die Arroganz der Starken. Gegen Finanzjongleure, die glauben, der Zweck heiligt alle Mittel. Nur auf sich allein gestellt, sind Natur und Umwelt ihnen wehrlos ausgesetzt. Darum braucht es die Verbände, die der Natur und der Umwelt zu ihrem Recht verhelfen.

 

Für mich ist klar: Das Verbandsbeschwerderecht ist wichtig und notwendig. Ein Nein zur Initiative ist keineswegs ein Nein zur Wirtschaft, sondern ein Nein gegen die Abschaffung des Natur- und Umweltschutzes. Stehen sich Nutzungs- und Schutzinteressen gegenüber, drohen letztere unter die Räder zu kommen.

 

Das Parlament und der Bundesrat empfehlen die Initiative zur Ablehnung. Bis zum Abstimmungstermin am 30. November gilt es nun, auch die Stimmbevölkerung von einem Nein zu überzeugen. Meine Botschaft heisst: nein zur Initiative „Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik – mehr Wachstum für die Schweiz!“ im Interesse unserer Umwelt und unserer Lebensqualität.

Kommentare (2)

Ben Palmer sagte:

Ideologische Verblendung

"Der Markt hat immer Recht – freie Fahrt den Egoisten! Wohin wir damit gekommen sind, erleben wir mit der Finanzkrise."
Sie sollten sich wirklich umfassender über das Funktionieren der Finanzwirtschaft und die Hintergründe der Krise informieren. Sie sollten vielleicht auch zur Kenntnis nehmen, dass gerade staatliche Intervention (staatlich verordnete Kredite ohne Sicherheiten und zu niedrigsten Zinsen) zur Aufblähung des Finanzmarktes geführt hat.

Meine Botschaft heisst: ja zur Initiative; die Bürger, nicht finanzstarke Verbände sollen entschieden.
26. Oktober 2008

Walter Koller sagte:

N E I N

Auch wenn ich es bin, ich müsste kein Grüner sein, um zu erkennen, dass das Verbandsinterventionsrecht sehr wichtig ist. Im politischen Alltag sind bürgerliche Behörden sogar dreist genug, um mit Umweltschutzgesetzen Umweltschutzprojekte zu verhindern. Ich wollte in der am Rand des Dorfs liegenden Landwirtschaftszone einen Heilkräutergarten (Pflanzen für meine Naturkurse) anlegen. Das dazu nötige Treibbeet (30 cm hoher Holzkasten) wurde aus Zersiedlungsgründen untersagt. Es half auch nichts, als ich versicherte, dass ich in der geplanten Holzkiste nicht wohnen möchte...

Hätte ich an der gleichen Stelle einen Supermarkt bauen wollen, hätte die Gemeinde ziemlich sicher schnell umgezont, um mein Bauvorhaben zu ermöglichen. Ohne Verbandsinterventionsrecht hätten wir längst tausende solcher Schnellschuss-Umzonungen bürgerlicher Gemeinderäte im Interesse naturschändender Geldgier.

Wir brauchen das Verbandsinterventionsrecht auf allen Ebenen, denn die Intervention durch Einzelpersonen ist gegen Naturschänder machtlos. Deshalb im Interesse einer intakten Natur und damit im Interesse einer zukunftsfähigen Schweiz: NEIN zur Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts!
26. Oktober 2008

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