Bildung
Die hohe Zustimmung zum Bildungsverfassungsartikel darf nicht folgenlos bleiben. Bildung für alle als öffentliche Aufgabe von der Kleinkindbetreuung, über die Volksschule, Berufs-, Mittel- und Hochschulbildung bis zur Erwachsenenbildung muss darauf ausgerichtet werden, dass alle entsprechend ihren Möglichkeiten und Fähigkeiten gefördert werden.
Der Bund muss bei die Finanzierung der Bildungsangebote vorangehen und in den Jahren 2008 bis 2011 eine mindestens achtprozentige Investitionssteigerung vornehmen. Die Kantone und die Gemeinden müssen diese zusätzlichen Mittel und den erwarteten leichten Rückgang der Kinder, die in die Volksschule eintreten, zur Qualitätsverbesserung der heutigen Angebote nutzen. Das Stipendienwesen auf der Sekundarstufe II und bei den Hochschulen soll ausgebaut und harmonisiert werden.
Die Erziehungsdirektorenkonferenz hat für 2015 ein Ziel formuliert: 95 Prozent der Volksschulabgängerinnen und –abgänger sollen einen Sekundarstufen-II-Abschluss (Berufsabschluss oder Matur) erreichen. Die Zeit der Erwerbslosigkeit und Sozialfürsorgeabhängigkeit von 16- bis 20jährigen Jugendlichen muss endgültig überwunden werden.